Infos zur Jahreshauptversammlung

Liebe Mitglieder,

wir hoffen ihr habt Verständnis dafür, dass wir erst jetzt eine schlussendliche Information an Euch herausgeben konnten. Wir mussten die Landesverordnung Baden-Württemberg zur nun leider geltenden Alarmstufe in Baden-Württemberg abwarten und können erst jetzt klar herausgeben, was wir an der Jahreshauptversammlung am 18.11.2021 in der Tonhalle dürfen und was nicht. Wir bedauern, unsere Versammlung nicht in 3G durchführen zu können.

Die Alarmstufe sieht leider vor, dass Einlass nur unter der sogenannten 2G-Regelung erfolgen kann. Alle Teilnehmer müssen demnach geimpft oder genesen (nicht länger als sechs Monate her) sein. Beides muss am Eingang mit einem Ausweisdokument entsprechend nachgewiesen werden. Das Eintragen in eine Anwesenheitsliste ist ebenfalls notwendig, um im Ernstfall eine eventuelle Nachverfolgung zu gewährleisten. Nach Kontrolle erhält jedes Mitglied ein Bändel am Handgelenk, um weitere Kontrollen nach Pausen zu ersparen. Der Einlass beginnt um 19 Uhr, die Versammlung startet pünktlich um 20.11 Uhr.

Wie allen bekannt sein dürfte, gilt im gesamten Gebäude sowie am Platz (es ist in Reihen ohne Tische bestuhlt) Maskenpflicht. Getränke können an der Theke erworben werden, es wird nicht weiter bewirtet. Auch unser Aufnahmeritual in den Rat fällt der neuen Auflage zum Opfer, so dass wir dieses selbstverständlich in einer folgenden Jahreshauptversammlung mit den neuberufenen Räten nachholen werden.

Seid gespannt auf unsere bevorstehende Jahreshauptversammlung, wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

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