Gemeinsame Pressemitteilung der Zuggesellschaft Villingen e. V. und der Narrenzunft Schwenningen vom 09.11.2021

Mit einer einheitlichen Linie und einem abgestimmten Vorgehen wollen die Narrenzunft Schwenningen und die Zuggesellschaft Villingen dafür sorgen, dass die Fasnet im kommenden Jahr unter gewissen Voraussetzungen wieder gefeiert werden kann. Bei einer gemeinsamen Sitzung einigten sich die beteiligten doppelstädtischen Zünfte auf folgende Punkte:

• Unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Rechtslage, finden die Fasnetbälle statt. Für deren Besuch gelten die 2G-Regeln.

• Für alle Stüble der in der Zugesellschaft organisierten Vereine und die der Narrenzunft Schwenningen greift ebenfalls die 2G-Regelung.
Infolgedessen darf nur in die Stüble, wer nachweislich geimpft oder genesen ist.

Da noch keine entsprechenden Vorgaben des Sozialministeriums von Baden-Württemberg vorliegen, können die Vertreter der beteiligten Vereine zu diesem Zeitpunkt keine genaueren Aussagen zum Thema Umzüge und zu anderen Veranstaltungen an den Fasnettagen machen. Hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.

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